Die Athesia Tyrolia Druck GmbH
Exlgasse 20, 6020 Innsbruck
FN 36680 t
Kontakt:
Tel.: 0512 282911; E-Mail: anzeigen@athesia.at
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- Geltungsbereich
- Diese AGB liegen - in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung - allen Geschäftsbeziehungen aus Werbeaufträgen für die von Athesia Tyrolia Druck GmbH betriebenen Online-Medien und mobilen Applikationen (Apps), insb. für das Webportal www.dietiroler.com, zugrunde, soweit sich aus schriftlich bestätigten Einzelvereinbarungen nichts Abweichendes ergibt. Weitere Grundlagen jedes Auftragsverhältnisses ist die jeweils aktuelle Preisliste sowie die allgemeine Datenschutzerklärung von Athesia Tyrolia Druck GmbH.
- Entgegenstehende oder ergänzende Bestimmungen fremder AGB werden selbst bei Kenntnis nur insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung schriftlich zugestimmt wird. Allfälligen AGB des Kunden (Auftraggebers) widerspricht Athesia Tyrolia Druck GmbH ausdrücklich.
- Unter „Werbung“ ist im Rahmen dieser AGB jegliche gegen Entgelt auf Websites oder im Rahmen von Apps zu platzierende Form kommerzieller oder anderweitig Interessen des Kunden und/oder Dritter fördernder Sujets, Informationen, Advertorial-Beiträge oder elektronischer Tools zu verstehen (Details zu den verfügbaren Werbeformen auf der Preisliste).
- Wird im Folgenden explizit auf „Verbraucher“ oder „Unternehmer“ Bezug genommen, so betrifft die entsprechende Regelung nur die jeweils genannte, im Sinn des § 1 KSchG zu definierende Kundengruppe.
- Vertragsabschluss
- Athesia Tyrolia Druck GmbH lädt Interessenten ein, Vertragsangebote für gewünschte Werbeformen bzw. -kampagnen zu stellen; diese Einladung ist freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung einer bestimmten Werbeleistung (Auftragserteilung) erklärt der Kunde sein bindendes Angebot.
- Die Bestellung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen und elektronisch (über Buchungssysteme und/oder per E-Mail) übermittelt werden.
- Athesia Tyrolia Druck GmbH kann das Angebot (die Bestellung) durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch unmittelbare Ausführung der Leistung annehmen, womit der Vertrag jeweils rechtswirksam zustande kommt, oder es - auch ohne Angabe von Gründen bzw. gegebenenfalls teilweise - ablehnen bzw. von der Erfüllung bestimmter weiterer Bedingungen (zB Vorauszahlung) abhängig machen
- Der konkrete Auftragsinhalt wird durch die schriftliche Bestätigung beiderseits verbindlich definiert; mündliche Erklärungen von Mitarbeitern binden Athesia Tyrolia Druck GmbH nicht.
- Änderungen oder Ergänzungen abgeschlossener Verträge setzen die schriftliche Zustimmung von Athesia Tyrolia Druck GmbH voraus.
- Athesia Tyrolia Druck GmbH lädt Interessenten ein, Vertragsangebote für gewünschte Werbeformen bzw. -kampagnen zu stellen; diese Einladung ist freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung einer bestimmten Werbeleistung (Auftragserteilung) erklärt der Kunde sein bindendes Angebot.
- Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht von Verbrauchern
- Verbraucher sind gesetzlich berechtigt, ihre außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von Athesia Tyrolia Druck GmbH bzw. im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärungen (Bestellungen) zu widerrufen bzw. nach erfolgter Annahme binnen 14 Tagen ab dem Tag des Abschlusses ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
- Das Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Athesia Tyrolia Druck GmbH die vertragliche Dienstleistung auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers und nach dessen bestätigter Kenntnisnahme des damit verbundenen Rücktrittsrechtsverlusts bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht hat.
- Zur Ausübung des Rücktrittsrechts ist Athesia Tyrolia Druck GmbH innerhalb der 14tägigen Frist (rechtzeitige Absendung genügt) mittels eindeutiger schriftlicher Erklärung an eine der oben oder allenfalls ergänzend angegebenen Kontaktadressen darüber zu informieren, dass die Bestellung bzw. der Vertrag widerrufen werden soll; wahlweise kann dafür auch das bereit gestellte Musterformular verwendet (bzw. gleich online ausgefüllt und übermittelt) werden.
- Als Folge eines wirksamen Widerrufs werden allenfalls bereits entrichtete Zahlungen unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab Eingang der Mitteilung - mangels anderweitiger Vereinbarung auf die Art und Weise der ursprünglichen Transaktion und jedenfalls unentgeltlich - rückerstattet. Hat der Verbraucher den Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt, kann ihm Athesia Tyrolia Druck GmbH jedoch einen angemessenen Betrag in Rechnung stellen, der dem Verhältnis der bis zum Widerruf bereits erbrachten zur vertraglich insgesamt vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
- Verbraucher sind gesetzlich berechtigt, ihre außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von Athesia Tyrolia Druck GmbH bzw. im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärungen (Bestellungen) zu widerrufen bzw. nach erfolgter Annahme binnen 14 Tagen ab dem Tag des Abschlusses ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
- Mitwirkungspflichten des Kunden / Werbeinhalte
- Der Kunde hat die zu veröffentlichenden Werbemittel bzw. Inhalte (zB Fotos, Videos, Texte, Grafiken etc.) in den von Athesia Tyrolia Druck GmbH vorgegebenen Spezifikationen fristgerecht, mängelfrei und vollständig bereitzustellen (Details auf der Preisliste).
- Der Kunde trägt die Gefahren im Zusammenhang mit der Übermittlung von Werbemitteln und -inhalten, insb. die Gefahr des (teilweisen) Verlustes und der Veränderung.
- Der Kunde garantiert, dass die veröffentlichenden Inhalte weder Rechte Dritter, insb. Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte, noch sonstige Rechtsvorschriften, insb. das UWG, das UGB, die GewO, das MedienG oder das StGB, verletzen.
- Unternehmer garantieren darüber hinaus, sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt zu haben. Soweit Kunden von generellen Werbebeschränkungen betroffen sind (zB Arzneimittel, Tabakwaren, Alkohol, Glücksspiel) oder spezifische gesetzliche Auflagen für den Inhalt von Inseraten bestehen (zB gemäß GlBG, EAVG, Immobilienmaklerverordnung), sind Unternehmer zu entsprechend erhöhter Sorgfalt hinsichtlich Gestaltung und Kontrolle von Kampagnen sowie einzelner Werbemittel/Sujets verpflichtet. Hinsichtlich der Bewerbung von Kunden veranstalteter Preisausschreiben weist Athesia Tyrolia Druck GmbH auf deren allfällige Glücksspielabgabepflicht gemäß § 58 Abs. 3 GlSpG hin.
- Der Kunde/Auftraggeber verpflichtet sich somit, Athesia Tyrolia Druck GmbH sowie deren Organe und Erfüllungsgehilfen hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer beauftragten Veröffentlichung bzw. Werbekampagne ergeben, vollständig schad- und klaglos zu halten. Bei Ansprüchen nach dem UWG gilt dies unabhängig davon, ob sie von Mitbewerbern des Kunden oder des Verlags geltend gemacht werden. Gerichtlich aufgetragene Veröffentlichungen hat Athesia Tyrolia Druck GmbH keinesfalls zu prüfen; sie sind nach dem jeweils anzuwendenden Tarifpreis zu ersetzen. Die Ersatzpflicht des Kunden umfasst insb. auch sämtliche zweckentsprechenden Vertretungs- und Verfahrenskosten infolge außergerichtlicher oder gerichtlicher Abwehr von Ansprüchen Dritter. Die Auswahl der Rechtsvertretung obliegt dabei alleine Athesia Tyrolia Druck GmbH. Bei begründeter Annahme zu Recht erhobener Ansprüche kann Athesia Tyrolia Druck GmbH zur Vermeidung weiterer Kosten auch ohne Zustimmung des Kunden Vergleiche schließen. Im Übrigen hat der Kunde Athesia Tyrolia Druck GmbH bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter bestmöglich zu unterstützen.
- Der Kunde hat die zu veröffentlichenden Werbemittel bzw. Inhalte (zB Fotos, Videos, Texte, Grafiken etc.) in den von Athesia Tyrolia Druck GmbH vorgegebenen Spezifikationen fristgerecht, mängelfrei und vollständig bereitzustellen (Details auf der Preisliste).
- Auftragsdurchführung
- Athesia Tyrolia Druck GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, übermittelte bzw. gewünschte Inhalte und Werbemittel zu prüfen, und kann diese gegebenenfalls ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Erfolgt die Ablehnung wegen der Gefahr von Rechtsverletzungen durch die Veröffentlichung, bleibt der Anspruch auf das Einschaltungsentgelt unberührt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, modifizierte Inhalte zu liefern, deren Publikation erforderlichenfalls auch zu späteren Terminen erfolgen kann.
- Athesia Tyrolia Druck GmbH ist weiters nicht zur Kontrolle vom Kunden beigestellter Sujets auf sachliche Vollständigkeit, Richtigkeit und Fehlerfreiheit verpflichtet, kann offenkundig fehlerhafte bzw. unvollständige Inhalte jedoch allen-falls selbständig korrigieren/vervollständigen.
- Athesia Tyrolia Druck GmbH ist berechtigt, entgeltliche Einschaltungen bei Bedarf - auch ohne Rücksprache mit dem Kunden - im Sinn des § 26 MedienG zu kennzeichnen.
- Athesia Tyrolia Druck GmbH behält sich vor, bei nicht offensichtlich unberechtigter Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte, behördlichen Beanstandungen, Verfahren vor dem Werberat oder sonstigen rechtlichen bzw. ethischen Komplikationen die Veröffentlichung betroffener Werbemittel/Inhalte auszusetzen, Änderungen zu verlangen oder vom Werbeauftrag zurückzutreten.
- Athesia Tyrolia Druck GmbH ist zudem berechtigt, Dritten, die ein entsprechendes rechtliches Interesse darlegen, insb. nicht of-fensichtlich unbegründete Ansprüche aus Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit veröffentlichter Werbung behaupten, Name/Firma und Anschrift des Auftraggebers bekannt zu geben.
- Athesia Tyrolia Druck GmbH trifft mangels anderweitiger Vereinbarungen keine Pflicht, übermittelte Inhalte/Sujets nach Auftrags-ausführung aufzubewahren, rückzusenden oder zu löschen.
- Werden Werbemittel auf Wunsch des Kunden von Athesia Tyrolia Druck GmbH erstellt oder bearbeitet, gilt die dafür angefragte Veröffentlichungsfreigabe mangels Rückmeldung innerhalb gesetzter bzw. angemessener Frist als erteilt.
- Geplante Erscheinungstermine können aus technischen Gründen ohne daraus ableitbare Entgeltsminderungs-, Rücktritts- oder Schadenersatzansprüche verschoben werden, soweit damit keine Beeinträchtigung des Einschaltungszwecks verbunden ist. Generell leistet Athesia Tyrolia Druck GmbH für die Umsetzung bestimmter Sonderwünsche inkl. konkreter Platzierungen nur insoweit Gewähr, als dahingehende Spezifikationen in schriftlichen Auftragsbestätigungen explizit zugesagt wurden.
- Athesia Tyrolia Druck GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, übermittelte bzw. gewünschte Inhalte und Werbemittel zu prüfen, und kann diese gegebenenfalls ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Erfolgt die Ablehnung wegen der Gefahr von Rechtsverletzungen durch die Veröffentlichung, bleibt der Anspruch auf das Einschaltungsentgelt unberührt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, modifizierte Inhalte zu liefern, deren Publikation erforderlichenfalls auch zu späteren Terminen erfolgen kann.
- Verrechnung / Zahlungsbedingungen
- Das konkrete Werbeentgelt wird anhand dem bei Vertragsabschluss gültigen Athesia Tyrolia Druck GmbH -Tarif und der sonst maßgeblichen Preisinformationen bzw. individuell vereinbarten Konditionen errechnet. Allfällige Preisänderungen treten gegenüber Unternehmern auch im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehung grundsätzlich sofort für die Zukunft in Kraft. Alle angegebenen Preise verstehen sich im Zweifel exklusive allfälliger Nebenkosten, gesetzlicher Steuern (insb. USt) und Abgaben; Verbrauchern gegenüber werden dagegen stets Inklusivpreise genannt.
- Allfällige Rabattvereinbarungen stehen generell unter der auflösenden Bedingung eines Zahlungsverzugs oder einer Insolvenzverfahrenseröffnung. Rabatte sind im Zweifel nicht kombinierbar. Das für die Berechnung relevante Rabattjahr entspricht dem Kalenderjahr. Aufträge, die bereits vor Abschluss der Rabattvereinbarung erteilt wurden, können in die Abrechnung nicht (rückwirkend) mit einbezogen werden. Rabatte werden je nach Vereinbarung sofort bei Rechnungslegung oder erst nach Jahresablauf als Gutschrift berücksichtigt; Athesia Tyrolia Druck GmbH behält sich Änderungen der Verrechnungsart jederzeit vor. Maßstab für (Mengen-)Rabatte und sonstige Sonderkonditionen sind allein tatsächlich realisierte Umsätze. Wird das gemäß einem Staffelsystem und/oder sonst vereinbarten Vorgaben erforderliche Mindestvolumen anrechenbarer Schaltungen nicht erreicht, werden allenfalls zu Unrecht vorweg berücksichtigte Rabattbeträge am Ende des Rabattjahres zuzüglich Zinsen in Höhe von 14% p.a. nachverrechnet.
- Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten als rechtzeitig, wenn der Rechnungsbetrag spätestens 8 Tage nach dem Rechnungsdatum dem KMM-Konto gutgeschrieben (Unternehmer) bzw. überwiesen (Verbraucher) wird.
- Unternehmer haben Rechnungsreklamationen binnen 4 Wochen ab Ausstellungsdatum (einlangend) schriftlich geltend zu machen.
- Bei Zahlungsverzug bzw. -verweigerung des Kunden oder Beantragung/Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen kann Athesia Tyrolia Druck GmbH sämtliche dem Betroffenen gegenüber aushaftenden Forderungen ungeachtet des Titels fällig stellen. Hat Athesia Tyrolia Druck GmbH Raten- oder Teilzahlung gewährt, gilt dies bei Verzug mit auch nur einer Zahlung jedenfalls in Bezug auf alle noch offenen Teilbeträge (Terminverlust). Für die Dauer der Säumnis des Kunden kann Athesia Tyrolia Druck GmbH zudem die Durchführung von Aufträgen einstellen bzw. aussetzen (Zurückbehaltungsrecht); die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung fortlaufender Entgelte bleibt diesfalls aufrecht. Vereinbarte Rabatte, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen gelten im Verzugs- oder Insolvenzfall als verwirkt. Gegenüber Verbrauchern treten vorstehende Verzugsfolgen nach erfolglo-ser Mahnung mit diesbezüglichen Hinweisen und mindestens 14tägiger Nachfrist ein.
- Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 14% p.a. (Unternehmer) bzw. 5% p.a. (Verbraucher) als vereinbart. In jedem Säumnisfall ist Athesia Tyrolia Druck GmbH zudem berechtigt, 5 Euro an Spesen pro eigener Mahnung zu verrechnen und/oder die Angelegenheit einem Inkassobüro bzw. Rechtsanwalt zur weiteren Betreibung zu übergeben. Die zweckentsprechenden Kosten externer Betreibung sind ebenso vom Kunden zu ersetzen.
- Zahlungen werden grundsätzlich erst auf Kosten und Spesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet. Athesia Tyrolia Druck GmbH kann eingehende Zahlungen jedoch auch zuerst auf die älteste Forderung anrechnen.
- Athesia Tyrolia Druck GmbH behält sich vor, die Auftragsannahme ohne Angabe von Gründen und die Fortsetzung der Auftrags-durchführung insb. bei Zahlungsverzug des Kunden von teilweiser oder vollständiger Vorauszahlung ab-hängig zu machen.
- Das konkrete Werbeentgelt wird anhand dem bei Vertragsabschluss gültigen Athesia Tyrolia Druck GmbH -Tarif und der sonst maßgeblichen Preisinformationen bzw. individuell vereinbarten Konditionen errechnet. Allfällige Preisänderungen treten gegenüber Unternehmern auch im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehung grundsätzlich sofort für die Zukunft in Kraft. Alle angegebenen Preise verstehen sich im Zweifel exklusive allfälliger Nebenkosten, gesetzlicher Steuern (insb. USt) und Abgaben; Verbrauchern gegenüber werden dagegen stets Inklusivpreise genannt.
- Gewährleistung / Haftung
- Athesia Tyrolia Druck GmbH leistet für eine (vereinbarungsgemäß) richtige und vollständige sowie den technischen Standards entsprechende Umsetzung entgeltlicher Aufträge Gewähr nach den Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB. Für unentgeltliche Leistungen oder einen bestimmten Werbeerfolg besteht keine Gewährleistungspflicht. Misslingt die Erfüllung seitens Athesia Tyrolia Druck GmbH, ist diese nach eigener Wahl primär zur Mängelbehebung durch Verbesserung, Verlängerung, Nachtrag oder Austausch berechtigt; Preisminderungsansprüche entstehen nur, soweit eine sonstige Behebung dem Kunden unzumutbar ist.
- Für geringfügige Mängel/Minderleistungen, die den Zweck eines Werbemittels bzw. einer Kampagne nicht erweislich beeinträchtigen, ist im betreffenden Umfang jede Gewährleistung bzw. Haftung ausgeschlossen.
- Jegliche Schadenersatzhaftung von Athesia Tyrolia Druck GmbH und ihrer Organe, Mitarbeiter oder Gehilfen ist - mit Ausnahme von Personenschäden - dem Grunde nach auf grob schuldhaftes Verhalten beschränkt. Eine Haftung für entgangene Gewinne, Folge- und andere mittelbare Schäden sowie für Nachteile, die allein in Verzögerungen/Terminabweichungen, Layout- oder Platzierungsfehlern bestehen, wird generell ausgeschlossen.
- Gegenüber Unternehmern gilt zudem Folgendes:
a) Allfällige Reklamationen sind Athesia Tyrolia Druck GmbH samt Begründung bei sonstigem Verlust von Gewährleistungs- und sonstigen Ersatzansprüchen innerhalb von 5 Tagen (einlangend) ab Veröffentlichung/Implementierung des Werbemittels bzw. Kampagnenstart schriftlich/elektronisch zur Kenntnis zu bringen (Mängelrüge).
b) Athesia Tyrolia Druck GmbH übernimmt keine Haftung für vom Kunden beigestellte Daten und Werbemittel jeglicher Art; sich daraus ergebende Fehler und Mängel hat allein der Kunde zu vertreten. Die Verwendung erfolgt unter Beachtung der üblichen Sorgfalt, KMM haftet nicht für Beschädigung oder Verlust.
- Athesia Tyrolia Druck GmbH leistet für eine (vereinbarungsgemäß) richtige und vollständige sowie den technischen Standards entsprechende Umsetzung entgeltlicher Aufträge Gewähr nach den Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB. Für unentgeltliche Leistungen oder einen bestimmten Werbeerfolg besteht keine Gewährleistungspflicht. Misslingt die Erfüllung seitens Athesia Tyrolia Druck GmbH, ist diese nach eigener Wahl primär zur Mängelbehebung durch Verbesserung, Verlängerung, Nachtrag oder Austausch berechtigt; Preisminderungsansprüche entstehen nur, soweit eine sonstige Behebung dem Kunden unzumutbar ist.
- Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Athesia Tyrolia Druck GmbH entstehenden Streitigkeiten einschließlich Vor- und Nachwirkungen von Werbeaufträgen ist Wien. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand für Klagen von KMM nur, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Wien ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben oder ihrer Beschäftigung nachgehen. Es gilt jedoch jedenfalls ein österreichischer Gerichtsstand als vereinbart.
- Mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Einschaltungsvertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der jeweils übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt die dieser wirtschaftlich am nächsten kommende zulässige Regelung als vereinbart.
- Sämtliche Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von dieser Regelung. Die Versendung per E-Mail bzw. über kompatible Buchungssysteme genügt dem Schriftlichkeitserfordernis.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Athesia Tyrolia Druck GmbH entstehenden Streitigkeiten einschließlich Vor- und Nachwirkungen von Werbeaufträgen ist Wien. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand für Klagen von KMM nur, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Wien ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben oder ihrer Beschäftigung nachgehen. Es gilt jedoch jedenfalls ein österreichischer Gerichtsstand als vereinbart.