GESELLSCHAFT FREITAG, 18.11.2022 | NR. 515 6 Black Friday, Cyber Monday undCyberWeek Nicht unter Druck setzen lassen ImNovember lockt der Handel Schnäppchenjäger mit Rabattaktionen zu Black Friday am 25. November, Cyber Monday am 28. November, dembereits abgehaltenen Singles Day oder einer ganzen CyberWeek. Nicht immer erweisen sich solche Angebote als so vorteilhaft, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Großzügige Rabatte, Countdowns und begrenzte Stückzahlen können leicht zu ungeplanten Käufen verleiten. Aussagen wie „Angebot noch 5 Minuten gültig“ oder „Nur noch 3 Stück auf Lager“ erhöhen für potenzielle Käufer den Kaufdruck. „Von Countdowns und begrenzten Stückzahlen sollte man sich aber auf keinen Fall stressen lassen“, betont Elisabeth Barth vom Europäischen Verbraucherzentrum. „Die Verknappung eines Angebots hat natürlich einen psychologischen Effekt. Man wird dadurch zu Impulskäufen verleitet. Deshalb: Kühlen Kopf bewahren und sich idealerweise schon im Vorfeld einer Kaufentscheidung überlegen, was man braucht und was nicht.“ Auch von großzügigen Rabatten sollte man sich laut EVZ-Juristin nicht beeindrucken lassen. „Wir raten dazu, sich vor dem Kauf bei anderen Online-Shops oder Preisvergleichsportalen über den Preis des Produkts zu informieren. Das kann sich mehr lohnen als das vermeintliche Sonderangebot.“ Wer dennoch einmal zu schnell den „Kaufen“-Button geklickt hat, dem steht bei Online-Käufen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. „Doch Achtung: Nicht alle Arten von Produkten können zurückgenommen werden. Für Konzerttickets, Flugtickets oder Produkte, die nach speziellen Vorgaben gesondert angefertigt wurden, gibt es kein kostenloses Rücktrittsrecht“, so Barth. Cyber Monday ist am 28. November. Black Friday ist am 25. November. Arbeiten im Advent: Das gilt im Handel WEIHNACHTSSTRESS An den vier Samstagen vor dem 24. Dezember - am 26.11., 3.12., 10.12. und 17.12. - dürfen die Geschäfte bis 18 Uhr offenhalten. Die Regelung, dass jeder zweite Samstag frei sein muss, gilt hier nicht. Mitarbeiter im Handel können an allen vier Samstagen eingesetzt werden. Entlohnung Sie haben an den sonstigen Samstagen des Jahres mehr als einmal pro Monat nach 13 Uhr gearbeitet? Dann bekommen Sie an den vier Adventsamstagen ab 13 Uhr Überstunden mit 100 % Zuschlag − egal, ob Sie vollzeit-, teilzeit- oder geringfügig beschäftigt sind oder nur samstags arbeiten. Sonst stehen nur dann Überstunden-Zuschläge zu, wenn Sie die für den Tag vereinbarte oder die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten haben. Auch bei diesen Überstunden steht an den Adventsamstagen nach 13 Uhr ein Zuschlag von 100 % zu. Bei Lehrlingen werden Überstunden wie folgt entlohnt: nach Gehaltssystem alt auf Basis des niedrigsten Angestelltengehalts; nach Gehaltssystem neu auf Basis des Gehalts der Beschäftigungsgruppe C Stufe 1. Das Wichtigste zusammengefasst Zeitausgleich Wollen Sie für Überstunden lieber Zeitausgleich, müssen Sie dies vereinbaren: Entweder Sie nehmen für jede gearbeitete Stunde frei und lassen sich nur den Zuschlag auszahlen, oder Sie nehmen sich für jede gearbeitete Stunde im entsprechenden Verhältnis frei. Beispiel: Für eine 100-prozentige Überstunde erhalten Sie zwei Stunden Freizeit. © Nomad_Soul/stock.adobe.com WISO HISTORY: TIROL IM 2. WELTKRIEG Vom totalen Krieg bis zum Untergang des Dritten Reiches und der Befreiung Tirols: Der zweite Teil von „Tirol im Zweiten Weltkrieg“ beschreibt die letzten Kriegsjahre in Tirol - vom Einsatz der Jugend bis zum Bombenkrieg, vom Alltag bis zu den Kriegseinsätzen der Tiroler Soldaten! Jetzt kostenlos anfordern! Jetzt kostenlos bestellen unter presse@ak-tirol.com oder zum Download auf www.ak-tirol.com
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